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Das Rote Kreuz und das humanitäre Völkerrecht

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Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten täglich über bewaffnete Auseinandersetzungen und ihre grausamen Folgen. Massengräber, Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.

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Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg

Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.

Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz aller an einem Konflikt beteiligten Personengruppen und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Die Aufgabe des Roten Kreuzes im humanitären Völkerrecht

Verbreitungsarbeit

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Fortentwicklung

Das Rote Kreuz setzt sich nicht nur für die Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und für dessen Einhaltung ein, sondern auch für dessen Fortentwicklung. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung des Schutzes der Opfer von bewaffneten Konflikten. Auch das Deutsche Rote Kreuz hat dazu in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt. Als Erfolg dieser Bemühungen ist unter anderem der Abschluss des Streumunition-Übereinkommens von 2008 zu nennen. Auch unterstützt das Deutsche Rote Kreuz schon seit Jahrzehnten internationale Kampagnen gegen den Einsatz von Minen und leistet Hilfe für die betroffenen Opfer.

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der irregulären Verbreitung von Waffen und deren Nutzung zur Begehung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts hat das Deutsche Rote Kreuz den Abschluss des internationalen Waffenhandelsvertrages im Jahre 2013 begrüßt.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat sich für ein Verbot von Kernwaffen ausgesprochen und eingesetzt (Vierjahres-Aktionsplan), nachdem sie 1945 in Hiroshima und Nagasaki Zeuge des mit dem Einsatz von Atomwaffen verbundenen menschlichen Leides wurde. Das Deutsche Rote Kreuz hat den im Juli 2017 angenommenen Atomwaffenverbotsvertrag insbesondere mit Blick auf das darin enthaltene und auf dem humanitären Völkerrecht basierende Verbot des Einsatzes von Atomwaffen begrüßt.

Genfer Abkommen

Humanitäres Völkerrecht

Genfer Abkommen

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Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet – als erster völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. Seither wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst.

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