Das Deutsche Rote Kreuz versteht sich als weltweit agierende Hilfsorganisation. Auf lokaler Ebene zählt es zu den satzungsgemäßen Aufgaben Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher von Veran- staltungen aller Art sanitätsdienstlich abzusichern. Um dies gewährleisten zu können, bildet das Deutsche Rote Kreuz ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer auf eigene Kosten aus, bildet sie fort, beschafft Material und Fahrzeuge für diesen Zweck.
Die folgenden Bestimmungen zeigen auf, welche Bedingungen zur Durchführung eines Sanitätsdienstes gelten.